Wie gehe ich vor, wenn mein Kind keinen Kindergarten / keine Kindergruppe besuchen wird?

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Ab dem vollendeten 5. Lebensjahr braucht es eine Abmeldung vom sog. „verpflichtenden Kindergartenjahr“. Zu beachten ist dabei die jeweils bundeslandbezogene Frist – bitte unbedingt auf der aktuellen Website der zuständigen Landesregierung nachsehen! In der Regel ist ein formloses Schreiben – Kundgabe, dass das Kind das „verpflichtende Kindergartenjahr“ in der „häuslichen Erziehung“ verbringen wird – ausreichend. Manche Bundesländer geben Formulare aus.

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