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Alle Fragen und Antworten
Vor dem Gesetz genügt ein formloses Schreiben mit den wichtigsten Daten (Name, Geburtsdatum des Kindes) und der Angabe, dass eine Meldung zum häuslichen Unterricht erfolgt. Diese Anzeige muss zum Ende des vorangehenden Schuljahres (noch vor Beginn der Sommerferien) bei der zuständigen Bildungsdirektion einlangen. Je nach Bundesland werden zu diesem Zweck Formulare ausgegeben. Eventuell enthaltene Fragen nach der Ausbildung der Eltern und / oder einem Lernkonzept sind nicht gesetzeskonform und müssen daher auch nicht beantwortet werden. Ungeachtet dessen empfehlen wir, beim Behördenkontakt eine wertschätzende Kommunikation zu pflegen!